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Wie man „überrissenen“ Preisen bei den Schutzrechten vorbeugen kann.
Vorab ist zu sagen, dass es im Zusammenhang mit den
Schutzrechten wie Patente, Marken usw. niedrige Preise und sehr
hohe Preise geben kann. Dies hängt vor allem mit der Art der
Aktion, die im jeweiligen Fall auszuführen ist, zusammen.
Ausserdem ist der Begriff „überrissen“ subjektiv. Für jemanden
kann ein Geldbetrag in der Höhe von CHF 100.-- unter Umständen
als überrissen betrachtet werden.
Grundsätzlich ist zu sagen,
dass man bei den Rechtsanwälten und bei den Patentanwälten vom
Stundensatz sprechen kann. Bei den Rechtsanwälten kann der
Stundensatz bei CHF 400.-- anfangen, wobei es keine obere
Begrenzung der Höhe dieses Stundensatzes gibt. Bei den
Patentanwälten kann der Stundensatz bei CHF 150.-- anfangen,
wobei es ebenfalls keine obere Begrenzung der Höhe dieses
Stundensatzes gibt. Der jeweilige Rechtsanwalt und Patentanwalt
ist völlig frei in der Wahl der Höhe des Stundensatzes. Wenn er
es in einem gegebenen Fall für zweckmässig hält, dann kann er
ohne weiteres auch unter die genannte untere Grenze gehen.
Ferner ist darauf
hinzuweisen, dass der resultierende Geldbetrag in den Rechnungen
der Patentanwälte oft die Summe aus Geldbeträgen ist, welche
einerseits seine eigene Leistung und andererseits Gebühren des
Patent- bzw. Markenamtes betreffen. Falls die Rechnung einen
Fall betrifft, welcher die Mitwirkung eines Vertreters im
Ausland erfordert, dann umfasst der resultierende Geldbetrag in
der Rechnung des Schweizer Patentanwalts auch die Belastung
durch den ausländischen Vertreter.
Am meisten Probleme und
Unklarheiten treten auf, wenn man eine Idee hat, wenn man
unschlüssig ist, ob man sich seine Idee durch ein Patent, ein
Markenschutzrecht, ein Design usw. schützen lassen soll, und
wenn man noch keine Erfahrung im Umgang mit den Patentanwälten
hat. Zur diesbezüglichen Beratung müsste eine Besprechung mit
einem Patentanwalt vereinbart werden. Jene, welche diesbezüglich
noch keine Erfahrung haben, schrecken vor einer solchen
Besprechung oft zurück, weil sie irgendwo von überrissenen
Preisen bei solchen Besprechungen gehört haben. Die negative
Folge davon ist, dass sie ihre Idee lieber nicht weiter
verfolgen. Damit der Ratsuchende bei solchen Erstbesprechungen
sicher gehen kann, kann er ganz schlicht verlangen, dass ihm der
Patentanwalt zunächst seinen Stundensatz nennt. Bei extremer
Unsicherheit kann man eine schriftliche Bestätigung dieser
Angabe verlangen. So kann sich der Ratsuchende selbst
ausrechnen, wieviel ihn eine Besprechung mit einem Patentanwalt
etwa kosten wird, wenn er weiss, wie lange die Besprechung
gedauert hat. Die durchschnittliche Länge einer solchen
Erstbesprechung beträgt 1 Stunde.
Auf der anderen Seite ist
allerdings zu sagen, dass viele Patentanwälte solche ersten
Besprechungen kostenlos durchführen!
Wenn man sich dafür
entscheidet, dass die eigene Idee geschützt werden soll, dann
können höhere und sogar ganz wesentlich höher Geldbeträge in den
Rechnungen vorkommen, als hier bisher angegeben wurde. Die Höhe
solcher Geldbeträge hängt eng mit der Art der auszuführenden
Aktion zusammen und deswegen können hier keine Richtziffern
angegeben werden. Hier kann nur das übliche empfohlen werden,
nämlich, sich gleich vor dem Beginn der Aktion einen
Kostenvoranschlag vom Patentanwalt machen zu lassen. Es ist auch
möglich, sich bei anderen Patentanwälten zu erkundigen, wie
teuer dieselbe Aktion bei diesen kosten würde. Bei extremen
Unterschieden und unter der Berücksichtigung weiterer Umstände
kann ein anderer Patentanwalt gewählt werden. |
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