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Wie man „überrissenen“ Preisen bei den Schutzrechten vorbeugen kann.

Vorab ist zu sagen, dass es im Zusammenhang mit den Schutzrechten wie Patente, Marken usw. niedrige Preise und sehr hohe Preise geben kann. Dies hängt vor allem mit der Art der Aktion, die im jeweiligen Fall auszuführen ist, zusammen. Ausserdem ist der Begriff „überrissen“ subjektiv. Für jemanden kann ein Geldbetrag in der Höhe von CHF 100.-- unter Umständen als überrissen betrachtet werden.

 Grundsätzlich ist zu sagen, dass man bei den Rechtsanwälten und bei den Patentanwälten vom Stundensatz sprechen kann. Bei den Rechtsanwälten kann der Stundensatz bei CHF 400.-- anfangen, wobei es keine obere Begrenzung der Höhe dieses Stundensatzes gibt. Bei den Patentanwälten kann der Stundensatz bei CHF 150.-- anfangen, wobei es ebenfalls keine obere Begrenzung der Höhe dieses Stundensatzes gibt. Der jeweilige Rechtsanwalt und Patentanwalt ist völlig frei in der Wahl der Höhe des Stundensatzes. Wenn er es in einem gegebenen Fall für zweckmässig hält, dann kann er ohne weiteres auch unter die genannte untere Grenze gehen.

 Ferner ist darauf hinzuweisen, dass der resultierende Geldbetrag in den Rechnungen der Patentanwälte oft die Summe aus Geldbeträgen ist, welche einerseits seine eigene Leistung und andererseits Gebühren des Patent- bzw. Markenamtes betreffen. Falls die Rechnung einen Fall betrifft, welcher die Mitwirkung eines Vertreters im Ausland erfordert, dann umfasst der resultierende Geldbetrag in der Rechnung des Schweizer Patentanwalts auch die Belastung durch den ausländischen Vertreter. 

 Am meisten Probleme und Unklarheiten treten auf, wenn man eine Idee hat, wenn man unschlüssig ist, ob man sich seine Idee durch ein Patent, ein Markenschutzrecht, ein Design usw. schützen lassen soll, und wenn man noch keine Erfahrung im Umgang mit den Patentanwälten hat. Zur diesbezüglichen Beratung müsste eine Besprechung mit einem Patentanwalt vereinbart werden. Jene, welche diesbezüglich noch keine Erfahrung haben, schrecken vor einer solchen Besprechung oft zurück, weil sie irgendwo von überrissenen Preisen bei solchen Besprechungen gehört haben. Die negative Folge davon ist, dass sie ihre Idee lieber nicht weiter verfolgen. Damit der Ratsuchende bei solchen Erstbesprechungen sicher gehen kann, kann er ganz schlicht verlangen, dass ihm der Patentanwalt zunächst seinen Stundensatz nennt. Bei extremer Unsicherheit kann man eine schriftliche Bestätigung dieser Angabe verlangen. So kann sich der Ratsuchende selbst ausrechnen, wieviel ihn eine Besprechung mit einem Patentanwalt etwa kosten wird, wenn er weiss, wie lange die Besprechung gedauert hat. Die durchschnittliche Länge einer solchen Erstbesprechung beträgt 1 Stunde.

 Auf der anderen Seite ist allerdings zu sagen, dass viele Patentanwälte solche ersten Besprechungen kostenlos durchführen!

 Wenn man sich dafür entscheidet, dass die eigene Idee geschützt werden soll, dann können höhere und sogar ganz wesentlich höher Geldbeträge in den Rechnungen vorkommen, als hier bisher angegeben wurde. Die Höhe solcher Geldbeträge hängt eng mit der Art der auszuführenden Aktion zusammen und deswegen können hier keine Richtziffern angegeben werden. Hier kann nur das übliche empfohlen werden, nämlich, sich gleich vor dem Beginn der Aktion einen Kostenvoranschlag vom Patentanwalt machen zu lassen. Es ist auch möglich, sich bei anderen Patentanwälten zu erkundigen, wie teuer dieselbe Aktion bei diesen kosten würde. Bei extremen Unterschieden und unter der Berücksichtigung weiterer Umstände kann ein anderer Patentanwalt gewählt werden.